Geflüchtete auf den Arbeitsmarkt bringen: Einfacher gesagt als getan

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11. März 2025

Geflüchtete auf den Arbeitsmarkt bringen: Einfacher gesagt als getan

Am 4. März 2025 war Sönke Fock, Leiter der Agentur für Arbeit, zu Gast am Runden Tisch im Bunten Haus in Blankenese. Rund zwei Stunden hat er Rede und Antwort gestanden zum Thema Integration durch Arbeit. Rund 25 Ehrenamtliche, Geflüchtete und Gewerbetreibende nutzten die Gelegenheit ihre Fragen zu stellen. Ein interessanter Abend mit etlichen Erkenntnissen, aber (leider) keiner Lösung.

„Es ist ein abendfüllendes Thema. Und es ist kein einfaches Thema“, mit diesen Worten startete Sönke Fock in die Veranstaltung. Und diese Aussage ist letztendlich auch das Fazit aller Anwesenden am Ende der Veranstaltung. Denn der Wunsch, Geflüchtete möglichst schnell und unkompliziert in Arbeit zu bringen, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten, sich eine Perspektive aufbauen können, und die Sozialsysteme nicht belasten, ist in der Vorstellung einfacher als in der Umsetzung.

Ein Blick zurück

Warum das so ist, zeigt der Blick in die Historie, wie der Leiter der Agentur für Arbeit, erläuterte: Bis 2011 hatte Deutschland einen gewollt abgeschotteten Arbeitsmarkt. Erst 2020 wurde der Markt mit dem sogenannten Fachkräfteeinwanderungsgesetz erstmalig geöffnet, mit Verfahren, die über Konsulate und Botschaften angestoßen wurden. Aber: Es ist ein komplexes Prozedere und zudem Ländersache, daher gibt es keine zentralen Regelungen. Schon dieses Verfahren, das gezielt Fachkräfte anwerben sollte, die sich selbst finanzieren und Deutsch sprechen, ist nie richtig in Schwung gekommen, unter anderem auch wegen Corona. Da verwundert es nicht, dass sich die Situation der Geflüchteten noch komplizierter darstellt.

Erst der Status, dann die Arbeit

Denn um als Geflüchteter bei uns arbeiten zu dürfen, muss erst einmal der Aufenthaltsstatus geklärt sein: „Dabei müssen wir zwischen gestatteten, erlaubten und geduldeten Geflüchteten unterscheiden. Das Aufenthaltsrecht bei uns ist immer noch sehr sicherheitsorientiert, das heißt, der Staat will genau wissen, wer sich bei uns aufhält“, erläutert Fock. Daraus folgt: In der Regel ein sehr langwieriges, striktes und einzelfallabhängiges Asylverfahren. Und: Da der Staat keine Wirtschaftsflüchtlinge möchte, ist die vorherrschende Meinung niemanden Arbeiten zu lassen, bevor das Asylverfahren bzw. der Aufenthaltsstatus geklärt ist.

Anders gesagt: Wer einen anerkannten Asylgrund hat, also erlaubt ist, darf auch arbeiten. Wer nur geduldet ist, also vorübergehend nicht abgeschoben wird, darf es dagegen (meist) nicht. Dies betrifft eine wachsende Zahl von Menschen, unter anderem deshalb, weil ihre Herkunftsländer zwischenzeitlich wieder zu sicheren Herkunftsländern erklärt wurden. Während das Asylverfahren läuft, gilt der Aufenthalt in Deutschland gestattet. Solange das Asylverfahren läuft, erhalten geflüchtete Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. In dieser Zeit wäre es natürlich wünschenswert, wenn die Geflüchteten Deutsch lernen würden, aber dem ist nicht so – auch wenn viele damit nicht glücklich sind, wie auch Sönke Fock bestätigt. Mit mangelnden Sprachkenntnissen haben Geflüchtete dann wiederum wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt. So kommt es zu einem langen Prozess, in dem Geflüchtete eben nicht arbeiten – dürfen oder können.

Als Fazit bleibt: Ein Jobturbo, der Geflüchtete schnell in Arbeit bringt, würde voraussetzen, dass sowohl Sprachkurse, die Anerkennung von Zeugnissen etc. und die Anerkennung im Flüchtlingsstatus gleichzeitig stattfinden. Das Thema ist und bleibt schwierig. Auch eine Erkenntnis des Abends: Schön, dass es in Blankenese viele Freiwillige gibt, die sich um Geflüchtete und ihre Belange kümmern! Ohne sie ginge es nicht ...

Foto:
Sönke Fock, Leiter der Agentur für Arbeit